Anspruch auf Kostenerstattung für kieferorthopädische Behandlung besteht nur in medizinisch begründeten Fällen (16.10.2019)

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf kieferorthopädische Behandlung nur in medizinisch begründeten Indikationsgruppen, bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Stuttgart hervor.

(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 06.06.2019 - S 23 KR 6776/18)