Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins nur auf die tatsächlich "notwendigen" Kosten beschränkt.
(SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2018 - S 1 KO 24/18)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass sich der Anspruch auf Erstattung von Kosten zur Wahrnehmung eines Gerichtstermins nur auf die tatsächlich "notwendigen" Kosten beschränkt.
(SG Karlsruhe, Beschluss vom 03.01.2018 - S 1 KO 24/18)