Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungsverhältnis möglich (07.11.2016)

Meldet sich eine Beschäftigte arbeitslos, die sich wegen Mobbings nicht in der Lage sieht, an ihrem Arbeitsplatz tätig zu sein, kann sie Arbeitslosengeld beanspruchen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.

(SG Dortmund, Urteil vom 10.10.2016 - S 31 AL 84/16)