Anscheinsbeweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens setzt Vorlage des Einlieferungsbelegs und Kopie des Auslieferungsbelegs voraus (06.10.2021)

Für den Zugang eines Einwurfeinschreibens besteht ein Anscheinsbeweis, wenn der Einlieferungsbeleg und eine Kopie des Auslieferungsbelegs vorliegt. Die Vorlage des Sendungsstatus ist nicht ausreichend. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LAG Baden-Württemberg, Entscheidung - 4 Sa 68/20)