Anscheinsbeweis für Zugang einer mittels Einwurf-Einschreiben versandten Kündigung (09.06.2023)

Beim Versand einer Kündigung mittels Einwurf-Einschreiben spricht ein Anscheinsbeweis für den Zugang, wenn der Einlieferungsbeleg und die Reproduktion des Auslieferungsbelegs mit der Unterschrift des Zustellers vorgelegt wird. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

(LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.01.2022 - 1 Sa 159/21)