Aufgrund einer unwirksamen fristlosen Kündigung wird einer Klägerin Annahmeverzugslohn in Höhe von 126.755,69 Euro zugesprochen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2017 - 4 Sa 869/16)
Aufgrund einer unwirksamen fristlosen Kündigung wird einer Klägerin Annahmeverzugslohn in Höhe von 126.755,69 Euro zugesprochen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf bekanntgegeben.
(LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.06.2017 - 4 Sa 869/16)