Annahme verbilligter Speisen während Dienstzeit rechtfertigt ordentliche Kündigung eines Mitarbeiters vom Ordnungsamt (19.02.2016)

Nimmt ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes während der Dienstzeit verbilligte Speisen an, so begründet dies allein zwar noch nicht den Verdacht der Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit. Eine fristlose Kündigung kommt daher nicht in Betracht. Jedoch verstößt er gegen seine vertraglichen Pflichten, was eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung rechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Krefeld hervor.

(ArbG Krefeld, Urteil vom 18.09.2015 - 2 Ca 1992/13)