Anlegen eines Stützkorsetts ist als Leistung der häuslichen Krankenpflege gesondert zu vergüten (06.11.2017)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die
Krankenkasse das Anlegen eines Stützkorsetts als Leistung der häuslichen Krankenpflege
gesondert vergüten muss. Es handelt sich dabei nicht um eine Grundpflegeleistung der
Pflegekasse.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 17.10.2017 - L 16 KR 62/17)