Altersversorgung für Vertragsärzte: Bei Beitragsbemessung müssen hohe Sachkosten berücksichtigt werden (25.04.2018)

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen verfügt als einzige Kassenärztliche Vereinigung in Deutschland mit der sogenannten Erweiterten Honorarverteilung über eine eigene Altersversorgung für niedergelassene Vertragsärzte. Zum Juli 2012 wurden die Grundsätze der
Erweiterten Honorarverteilung dahingehend geändert, dass die Beiträge nach der Honorarhöhe ohne Abzug von Kostenerstattungen festgesetzt werden. Das Hessische...

(Hessisches LSG, Urteil vom 11.04.2018 - L 4 KA 2/15)