Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass einem 74-jährigen Augenarzt nicht allein deshalb die Zulassung als Vertragsarzt verwehrt werden darf, weil ein zehn Jahre jüngerer Konkurrent mutmaßlich länger vertragsärztlich tätig sein kann.
(SG Mainz, Urteil vom 11.05.2016 - S 16 KA 211/14)