Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2015 - S 45 R 1190/14)
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass eine als Subunternehmerin tätige Paketzustellerin selbstständig tätig ist und damit nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
(SG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2015 - S 45 R 1190/14)