Allein Gericht trifft Entscheidung über Glaubhaftigkeit von Angaben eines Gewaltopfers (16.12.2016)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass einzig das Gericht selbst und nicht ein von ihm gehörter aussagepsychologischer Sachverständiger entscheidet, ob Angaben eines Gewaltopfers zur Tat relativ wahrscheinlicher sind als die Annahme, dass das von ihm Geschilderte so nicht stattgefunden habe.

(BSG, Urteil vom 15.12.2016 - B 9 V 3/15 R)