Setzt ein Busfahrer seinen Bus als „Waffe“ gegen einen Fahrradfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) 0 entschieden.
(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 28.09.2020 - L 17 U 626/16)
Setzt ein Busfahrer seinen Bus als „Waffe“ gegen einen Fahrradfahrer ein, verlässt er den Boden der versicherten Tätigkeit. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) 0 entschieden.
(Landessozialgericht Essen, Urteil vom 28.09.2020 - L 17 U 626/16)