Agentur für Arbeit muss Schwerbehindertem Ausbildung zum Webdesigner finanzieren (01.11.2016)

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Die beklagte Bundesagentur für Arbeit muss einem schwerbehinderten Menschen, der wegen seiner Erkrankung seinen Computer nur noch mit den Augen steuern kann, eine berufliche Ausbildung zum Webdesigner (Fernstudium) finanzieren, wenn noch die Chance einer beruflichen Tätigkeit besteht und sie andere geeignete Maßnahmen nicht benennen kann.

(LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.10.2016 - L 1 AL 52/15)