Afghanischer Flüchtling hat für die Dauer seiner Ausbildung Anspruch auf Kindergeld (18.11.2015)

Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass ein 22-jähriger afghanischer Flüchtling für die Dauer seiner Ausbildung als KFZ-Mechatroniker Anspruch auf Zahlung von Kindergeld hat.

(SG Mainz, Urteil vom 22.09.2015 - S 14 KG 1/15)