Einer Ärztin, die im erheblichen Maße gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zur Vornahme von sogenannten „Take-Home-Verschreibungen“ verstoßen hatte, durfte untersagt werden, zukünftig am Betäubungsmittelverkehr teilzunehmen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz in einem Eilverfahren.
(VG Koblenz, Beschluss vom 01.09.2022 - 3 L 784/22.KO)