Ärztehotline: Sozialversicherungspflicht im Homeoffice (17.04.2023)

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Heranziehung von Ärzten im Rahmen einer Beratungshotline auch dann im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse erfolgen kann, wenn die Ärzte die jeweils übernommenen Bereitschaftsdienste in ihrem häuslichen Umfeld verrichten.

(LSG Niedersachsen, Urteil vom 20.02.2023 - L2/12 BA 17/20)