Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld aufgrund höheren Stundenlohnes nach dem Mindestlohngesetz unwirksam (08.10.2015)

Eine Änderungskündigung, mit der ein Arbeitgeber aufgrund des ab 1. Januar 2015
maßgeblichen Mindestlohns bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des
Mindestlohns gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen will, ist unwirksam.
Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit entsprechende Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin.

(LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.08.2015 - 19 Sa 819/15, 19 Sa 827/15, 19 Sa 1156/15)