Änderungen in vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen gestellten Vertragsbedingungen unterliegen der Inhaltskontrolle nach dem AGB Recht (16.11.2016)

Vom Arbeitgeber als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gestellte Vertragsbedingungen, mit denen der Inhalt eines Arbeitsverhältnisses abgeändert wird, unterliegen einer Inhaltskontrolle nach dem AGB-Recht, wenn sich der Arbeitgeber im
Vorfeld der Vertragsänderung im Hinblick auf die geänderten Regelungen einer
Rechtsposition berühmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 15.11.2016 - 3 AZR 539/15)