Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Betriebsrente stellen keine unzulässige Benachteiligung wegen Behinderung dar (14.10.2016)

Sieht eine Versorgungsordnung bei der Inanspruchnahme der Betriebsrente vor Erreichen
der üblichen, "festen Altersgrenze" Abschläge vor, liegt darin keine unerlaubte
Benachteiligung wegen einer Behinderung. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

(BAG, Urteil vom 13.10.2016 - 3 AZR 439/15)