Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass einem Mitarbeiter eines Automobilzulieferers zu Recht eine Abmahnung wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit erteilt worden ist.
(ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16)
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass einem Mitarbeiter eines Automobilzulieferers zu Recht eine Abmahnung wegen Fußballschauens während der Arbeitszeit erteilt worden ist.
(ArbG Köln, Urteil vom 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16)