Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass das Land Berlin eine Bewerbung um eine Stelle im Objektschutz der Berliner Polizei ablehnen darf, wenn der Bewerber sichtbare Tätowierungen trägt, die Zweifel an seiner Verfassungstreue begründen.
(LAG Berlin, Beschluss vom 25.04.2019 - 5 Ta 730/19)