Im Rahmen des Abschlusses einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung darf danach gefragt werden, ob in den letzten fünf Jahren „Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus“ stattgefunden haben. Darin liegt keine unzulässige Globalfrage. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
(OLG Dresden, Urteil vom 10.10.2023 - 4 U 789/23)