Wohnungseigentümergemeinschaft kann Verteilungsschlüssel über Tragung von bestimmten Kosten auch ändern, wenn der Kreis der Kostenträger geändert wird und Wohnungseigentümer gänzlich von der Kostentragung befreit werden (Doppelparker-Fall) (22.03.2024)

Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf der Grundlage des im Jahr 2020 reformierten Wohnungseigentumsrechts über die Voraussetzungen entschieden, unter denen die Wohnungseigentümer für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum eine von der bisherigen Kostenverteilung abweichende Kostentragung zulasten einzelner Wohnungseigentümer beschließen können.

(BGH, Urteil vom 22.03.2024 - V ZR 81/23)