Wechsel zu sachgrundloser Befristung bei verbundenen Unternehmen kann rechtsmissbräuchlich sein (16.04.2019)

Schließt ein mit einem anderen Arbeitgeber rechtlich und tatsächlich verbundener Arbeitgeber
mit einem zuvor bei dem anderen Arbeitgeber befristet beschäftigten Arbeitnehmer einen
sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag ab, kann es sich um eine rechtsmissbräuchliche
Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen zur sachgrundlosen Befristung handeln. Dies hat
das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu einem Arbeitsverhältnis im Bereich der
Forschung entschieden.

(LAG Berlin, Urteil vom 16.01.2019 - 21 Sa 936/18)