Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Rechtschutzversicherer daher zur Deckungszusage verpflichtet ist.
(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - I-4 U 87/17)