"VW-Abgasskandal": Rechtschutzversicherung muss Deckungszusage erteilen (27.10.2017)

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sogenannten VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG hinreichende Erfolgsaussichten bestehen und der Rechtschutzversicherer daher zur Deckungszusage verpflichtet ist.

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2017 - I-4 U 87/17)