Verzögerungen bei Beschaffung von Hochzeitspapieren kann Anspruch auf Witwenrente auch nach nur zwei Monaten Ehe begründen (02.10.2017)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine hinterbliebene Ehefrau Anspruch auf Witwenrente nach nur zwei Monaten Ehe hat, obwohl bereits am Hochzeitstag absehbar war, dass der krebskranke Ehemann sehr bald sterben würde. Wesentlicher Grund für die späte Hochzeit war nach den Ermittlungen des Gerichts der Umstand, dass sich die Beschaffung
von erforderlichen Papieren aus der Ukraine monatelang hingezogen hatte. Trotz der kurzen...

(SG Berlin, Urteil vom 11.09.2017 - S 11 1839/16)