Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein nicht berechtigt ist, ein Mitglied in Antragsverfahren wegen sozialrechtlichem Kindergeld als Bevollmächtigter wirksam zu vertreten.
(BSG, Urteil vom 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R)