Vertretung durch Lohnsteuerhilfeverein im Verfahren wegen sozialrechtlichem Kindergeld unzulässig (09.04.2019)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Lohnsteuerhilfeverein nicht berechtigt ist, ein Mitglied in Antragsverfahren wegen sozialrechtlichem Kindergeld als Bevollmächtigter wirksam zu vertreten.

(BSG, Urteil vom 28.03.2019 - B 10 KG 1/18 R)