Verletzung beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause kann nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden (31.07.2019)

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Verletzung, die sich ein Versicherter beim Einwerfen eines privaten Briefes auf dem Weg von der Arbeit nach Hause zuzieht, nicht als Arbeitsunfall anerkannt werden kann. Rein privatwirtschaftliche Handlungen stehen nicht unter dem Schutz der Wegeunfallversicherung.

(BSG, Urteil vom 07.05.2019 - B 2 U 31/17 R)