Verlängerung der Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für Arbeitnehmer unangemessene Benachteiligung darstellen (26.10.2017)

Wird die gesetzliche Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erheblich verlängert, kann darin auch dann eine unangemessene
Benachteiligung entgegen den Geboten von Treu und Glauben im Sinn von § 307
Abs. 1 Satz 1 BGB liegen, wenn die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in gleicher
Weise verlängert wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.

(BAG, Urteil vom 26.10.2017 - 6 AZR 158/16)