Veräußerung des Eigenheims an Prozessbevollmächtigten zur Begründung eines Hartz IV-Anspruchs unzulässig (14.11.2017)

Wird ein notarielle Kaufvertrag nur geschlossen, um sich zu Lasten der Allgemeinheit zu bereichern, ist dieser Vertrag unwirksam. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz und verwies darauf, dass eine alleinstehende Arbeitslose, die ihr selbst bewohntes Eigenheim ihrem Prozessbevollmächtigten überlässt, um Hartz IV-Leistungen beziehen zu können, dann sittenwidrig handelt, wenn der vereinbarte Kaufpreis erst...

(SG Koblenz, Urteil vom 17.10.2017 - S 14 AS 883/15)