Unzulässigkeit eines selbständigen Beweisverfahrens zwecks Einholung eines Gutachtens zur ortsüblichen Vergleichsmiete (01.03.2024)

Zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens kann kein selbständiges Beweisverfahren zwecks Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der ortsüblichen Vergleichsmiete eingeleitet werden. Die Pflicht zur Mieterhöhungsbegründung obliegt dem Vermieter und kann nicht auf das Gericht abgewälzt werden. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

(AG Hamburg, Beschluss vom 16.01.2024 - 49 H 3/23)