Unternehmensjuristin hat Anspruch auf rückwirkende Befreiung von Versicherungspflicht (02.07.2019)

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass eine Syndikusanwältin für ihre durchgängig seit dem 1. November 2014 bestehende Tätigkeit nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Die zuvor an die gesetzliche Rentenversicherung geleisteten Beiträge sind daher zu erstatten.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 05.06.2019 - S 10 R 347/17)