Unfall mit Motorsäge beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte nicht unfallversichert (02.01.2018)

Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Unfall mit Motorsäge, der sich beim Zerkleinern von Brennholz für Verwandte ereignete, nicht unfallversichert ist.

(SG Heilbronn, Urteil vom 27.10.2017 - S 8 U 1443/17)