Übernahme von Transplantationskosten durch Krankenkasse bei Lebendorganspende im EU-Ausland nur bei Einhaltung deutscher Rechtsvorschriften möglich (24.04.2019)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine deutsche Krankenkasse die Kosten für eine Lebendspende (hier: Nierentransplantation) nur dann zu übernehmen hat, wenn diese nach dem Transplantationsgesetz zulässig ist. Dies gilt auch dann, wenn der ärztliche Eingriff von Deutschland ins EU-Ausland (hier: Niederlande) verlegt wird. In dem konkreten Fall verneinte das Gericht die Pflicht der Krankenkasse...

(SG Berlin, Urteil vom 12.03.2019 - S 76 KR 1425/17)