Überfahren werden durch wegrollenden Pkw während Verrichtung der Notdurft stellt kein Arbeitsunfall dar (11.03.2024)

Hält ein Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an einem Waldweg an, um seine Notdurft zu verrichten, unterbricht dies den versicherten Weg. Kommt das Fahrzeug ins Rollen und stirbt der Arbeitnehmer bei dem Versuch das wegrollenden Fahrzeug aufzuhalten, liegt kein Arbeitsunfall vor. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2023 - L 1 U 1485/23)