Tinnitus nach Lautsprecherdurchsage in Möbelhaus begründet keinen Arbeitsunfall (29.04.2019)

Das Sozialgericht Dortmund hat entschieden, dass ein Versicherter, der einen Tinnitus darauf zurückführt, dass er mehrfach über eine Lautsprecheranlage ausgerufen worden sei, keinen Anspruch auf Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat.

(SG Dortmund, Urteil vom 29.03.2019 - S 17 U 1169/16)