Tariflicher Ausschluss der Inflationsausgleichsprämie während der Passivphase der Altersteilzeit wirksam (12.03.2024)

Der tarifliche Ausschluss eines Arbeitnehmers in passiver Altersteilzeit von der Zahlung einer einmaligen Inflationsausgleichsprämie ist rechtlich möglich. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in dem Fall eines Arbeitnehmers eines Unternehmens in der Energiewirtschaft keine unzulässige Altersdiskriminierung.

(LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.03.2024 - 14 Sa 1148/23)