Sturz im Hotelzimmer während einer Dienstreise ist kein Arbeitsunfall (13.12.2017)

Das Sozialgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Sturz während einer Dienstreise dann keinen Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung darstellt, wenn sich der Unfall bei einer privaten Tätigkeit ereignet.

(SG Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2017 - S 8 U 47/16)