Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
(SG Aachen, Urteil vom 06.10.2017 - S 6 U 135/16)
Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.
(SG Aachen, Urteil vom 06.10.2017 - S 6 U 135/16)