Sportverletzung eines Schülers beim Training im Verein ist kein Schulunfall (08.11.2023)

Ein Internatsschüler, der sich bei einem Sportunfall im Eishockeyverein verletzt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn das Internat mit dem Verein kooperiert, aber das Training nicht zum Schulbetrieb gehört. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

(LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2023 - L U 2662/21)