Sportlerinnen in Umkleidekabine mit versteckter Kamera gefilmt: Fristlose Kündigung eines Trainers am Olympiastützpunkt Berlin wirksam (02.11.2017)

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Trainers für Radsport am Olympiastützpunkt Berlin, der mit versteckter Kamera in der
Umkleidekabine Sportlerinnen mit einer versteckten Kamera gefilmt hat, wirksam ist. Diese
schwerwiegenden Pflichtverletzungen seien ein Grund, der eine fristlose Kündigung
rechtfertige.

(ArbG Berlin, Urteil vom 01.11.2017 - 24 Ca 4261/17)