Sichtschutzzaun ist nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst (27.11.2017)

Das Amtsgericht Ansbach hat entschieden, dass ein auf einer Terrasse aufgestellter Sichtschutzzaun lediglich den Schutz der Privatsphäre sicherstelle, nicht aber die Einfriedung eines Grundstücks. Daher ist die Wohngebäudeversicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen bei einem Sturm beschädigten Sichtschutz zu erstatten.

(AG Ansbach, Urteil vom 16.08.2017 - 5 C 516/17)