Die Schwerbehindertenvertretung einer Polizeidienststelle hat trotz Schichtarbeit und Außendienst keinen Anspruch auf ein Smartphone, wenn ein Festnetzanschluss und ein PC mit Internetzugang vorhanden sind. Dies hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden.
(LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.10.2017 - 5 TaBV 9/17)