Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum (15.04.2024)

Ein Schornstein gehört zum Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch dann, wenn er nur einem Wohneigentum dient. Dies hat das Landgericht Berlin II entschieden.

(Landgericht Berlin II, Urteil vom 29.02.2024 - 85 S 52/2)