Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Patient mit Multipler Sklerose keinen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis hat, wenn es eine Alternativtherapie gibt.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 15.04.2019 - 46 KR 455/18)
Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Patient mit Multipler Sklerose keinen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis hat, wenn es eine Alternativtherapie gibt.
(SozG Osnabrück, Urteil vom 15.04.2019 - 46 KR 455/18)