MS-Patient hat bei möglicher Alternativtherapie keinen Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis (22.05.2019)

Das Sozialgericht Osnabrück hat entschieden, dass ein Patient mit Multipler Sklerose keinen Anspruch auf die Versorgung mit medizinischem Cannabis hat, wenn es eine Alternativtherapie gibt.

(SozG Osnabrück, Urteil vom 15.04.2019 - 46 KR 455/18)