Mehrfachversicherung: Schadensregulierung durch zwei Versicherungen für gleiche Gefahr kann zum Verlust des gesamten Versicherungsschutzes führen (23.11.2017)

Beim Eintritt eines Versicherungsfalles kann ein Versicherter immer nur seinen tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Hat er zwei Versicherungen für dieselbe Gefahr abgeschlossen ("Mehrfachversicherung"), kann er also nicht zweimal kassieren, sondern nur einen Betrag, der seinem Schaden entspricht. Hat er die beiden Verträge gar abgeschlossen, um mehrfach abzurechnen, sind die Verträge nichtig...

(OLG Oldenburg, Hinweisverfügung vom 21.08.2017 - 5 U 18/17)