Massives Untergewicht rechtfertigt Anspruch auf Behandlung mit Dronabinol (31.07.2019)

Das LSG Darmstadt hat entschieden, dass gesetzlich Krankenversicherte mit Dronabinol versorgt werden können. Voraussetzung ist jedoch, dass entweder eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht oder eine solche nicht zur Anwendung kommen kann. Ferner muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf...

(Hessisches LSG, Beschluss vom 18.07.2019 - L 1 KR 256/19 B ER)