Maklerprovision: Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung (20.02.2024)

Die Einstufung einer Immobilie als Einfamilienhaus im Rahmen des § 656c Abs. 1 BGB bestimmt sich auf Grundlage der bisherigen Bebauung und Nutzung. Wie der Käufer die Immobilie künftig nutzen will, spielt keine Rolle. Dies hat das Landgericht Stuttgart entschieden.

(LG Stuttgart, Urteil vom 13.04.2022 - 2 O 263/21)