Kündigung wegen fremdenfeindlicher Äußerungen in privatem WhatsApp-Chat unwirksam (17.11.2017)

Das Arbeitsgericht Mainz hat entschieden, dass die fristlosen Kündigungen von Angestellten, die in einem kleinen privaten WhatsApp-Chat fremdenfeindliche Bilder ausgetauscht hatten, unwirksam sind.

(ArbG Mainz, Urteil vom 15.11.2017)